Ü-Kennzeichen

Mit Einführung der Europäischen Normen und der Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen ist nicht das Ende des Ü-Zeichens für Glasprodukte in Deutschland verbunden.
Zusätzlich zum CE-Zeichen, sind die Glasprodukte in Deutschland auch weiterhin mit dem Ü-Zeichen zu kennzeichnen.
Seit dem 1. September 2007 gelten jedoch neue Bestimmungen für das Ü-Zeichen der Glasprodukte.

Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung der Bestimmungen, die sich aus der Bauregelliste für die Glasprodukte ergeben.

Glasprodukt Kennzeichnung
Basiserzeugnisse nach EN 572-9 ÜH, mit Kurzbezeichnung „BRL A Teil 1 Anlage 11.5“, die Kurzbezeichnung des Basis-erzeugnisses und der charakteristische Wert der Biegezugfestigkeit
Beschichtetes Glas nach EN 1096-4 ÜH, mit Kurzbezeichnung „BRL A Teil 1 Anlage 11.6“, die Kurzbezeichnung des Basis-erzeugnisses und der charakteristische Wert der Biegezugfestigkeit
Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) nach EN 12150-2 ÜH, mit Kurzbezeichnung „BRL A Teil 1 Anlage 11.7“ und der charakteristische Wert der Biegezugfestigkeit
Heißgelagertes Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG-H) ÜZ, mit Kurzbezeichnung „BRL A Teil 1 Anlage 11.11“
Verbund-Sicherheitsglas mit PVB-Folie nach EN 14449 ÜHP, mit Kurzbezeichnung „Verbundsicherheitsglas mit PVB-Folie nach BRL A Teil 1 Anlage 11.8“
Verbundglas nach EN 14449 ÜH, mit Kurzbezeichnung „Verbundglas nach BRL A Teil 1 Anlage 11.9“
Mehrscheiben-Isolierglas nach EN 1279 ÜH, mit Kurzbezeichnung „Mehrscheiben-Isolierglas nach BRL A Teil 1 Anlage 11.10“

Verarbeiter unserer Produkte können auf der nachfolgenden Seite die Ü-Zeichen der jeweiligen Produktionsstätten aufrufen und ausdrucken.